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   OLG Dresden, 07.11.2001 - 1 Ws 254/01   

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https://dejure.org/2001,49254
OLG Dresden, 07.11.2001 - 1 Ws 254/01 (https://dejure.org/2001,49254)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 Ws 254/01 (https://dejure.org/2001,49254)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 Ws 254/01 (https://dejure.org/2001,49254)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2001 - 1 Ws 254/01
    Ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang des Schreibens, dass dies der Fall ist, so ist nach dem Regelungszweck des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO eine ausdrückliche Erklärung, die versäumte Handlung nachzuholen, nicht erforderlich, wenn diese - wie hier - keinerlei zusätzlichem Form- oder Begründungszwang unterliegt (BVerfG NJW 1993, 1635 f. für den Fall des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1987 - 2 Ws 313/87
    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2001 - 1 Ws 254/01
    Dies gilt unabhängig davon, ob ein rechtsunkundiger Angeklagter selbst (hierzu schon OLG Düsseldorf NJW 1988, 153) oder ein Rechtsanwalt den Wiedereinsetzungsschriftssatz verfasst.
  • OLG Celle, 23.06.2017 - 1 Ws 69/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Nichtabgabe einer Erklärung des

    Zwar ist nach vorherrschender und auch vom Senat geteilter Rechtsaufassung eine förmliche Beschlussfassung entbehrlich, wenn der Verurteilte mit einer Aussetzung des Strafrestes nicht einverstanden ist und es daher an der nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB für eine Aussetzung zwingend erforderlichen Zustimmung des Verurteilten fehlt (KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06; KG Berlin, Beschluss vom 3. April 2001 - 5 Ws 154/01; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juni 1972 - 2 Ws 127/72, NJW 1972, 2054; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 3 Ws 27/94, NStZ 1994, 454; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585 - 586/13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - Ws 27/01; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 Ws 170/01, NStZ-RR 2001, 311; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl. 2017, § 454 Rn. 39; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 Ws 516/08; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - I Ws 462/00, NStZ 2001, 278; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 Ws 254/01).
  • OLG Jena, 11.06.2007 - 1 Ws 221/07

    Reststrafenaussetzung

    Wird gegen einen die Strafrestaussetzung bereits mangels Einwilligung versagenden Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt, muss darin regelmäßig die nachträgliche Erklärung der Einwilligung gesehen werden, da nur dann die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die bedingte Entlassung des Verurteilten denkbar ist (vgl. OLG Rostock, 1 Ws 254/01 bei Juris).
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